Gesetzliche Gewährleistungsrechte
Für Verbraucher gelten bei einem Kaufvertrag die gesetzlichen Rechte bei Mängeln. Diese Rechte bestehen unabhängig von zusätzlichen freiwilligen Leistungen Dritter und werden durch solche Leistungen nicht eingeschränkt.
Vertragsgemäßer Zustand der Ware
Eine Ware ist vertragsgemäß, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und sich für die vertraglich vorausgesetzte sowie die nach den gesetzlichen Anforderungen maßgebliche Verwendung eignet. Zum vertragsgemäßen Zustand gehören auch vereinbarte Menge, Qualität, Funktionalität, Kompatibilität, Zubehör und Anleitungen, soweit diese für den konkreten Artikel geschuldet sind.
Mangel melden
Ein Mangel kann per E-Mail oder Telefon gemeldet werden. Für die Zuordnung sind Bestellnummer, Name der bestellenden Person, Artikelbezeichnung und eine Beschreibung der Abweichung anzugeben. Fotos oder kurze Aufnahmen der betroffenen Stelle können die technische Einordnung erleichtern.
Nacherfüllung
Bei einem Sachmangel kann der Verbraucher nach den gesetzlichen Voraussetzungen zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Die gewählte Art der Nacherfüllung kann abgelehnt werden, wenn sie unmöglich ist oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden könnte; dabei sind Wert der mangelfreien Ware, Bedeutung des Mangels und die andere verfügbare Abhilfe zu berücksichtigen.
Die Nacherfüllung wird innerhalb einer angemessenen Frist ab der Mitteilung des Mangels und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durchgeführt.
Kosten der Nacherfüllung
Die für eine geschuldete Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden vom Verkäufer getragen. Dazu zählen insbesondere notwendige Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
Bei großen Möbeln wird der Transport oder eine für den konkreten Fall geeignete Prüfung so abgestimmt, dass die Ware für die Nacherfüllung zur Verfügung gestellt werden kann. Eine konkrete Rücksendeanschrift wird vor einem Rückversand mitgeteilt.
Reparatur und Ersatzlieferung
Bei einer Reparatur werden die zur Mangelbeseitigung erforderlichen Arbeiten am betroffenen Artikel durchgeführt. Bei einer Ersatzlieferung wird die mangelhafte Ware im Rahmen der gesetzlichen Regeln zurückgenommen. Der Verkäufer trägt die erforderlichen Kosten der Rücknahme.
Über den Status einer vereinbarten Reparatur oder Ersatzlieferung wird über die für die Bestellung hinterlegte Kontaktmöglichkeit informiert.
Minderung und Rücktritt
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Verbraucher den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn die ordnungsgemäße Nacherfüllung trotz angemessener Frist ausbleibt, ein Mangel trotz eines Nacherfüllungsversuchs fortbesteht, die Nacherfüllung verweigert wird oder ein schwerwiegender Mangel einen sofortigen Rücktritt rechtfertigt.
Bei einem Rücktritt wegen eines Mangels trägt der Verkäufer die Kosten der Rückgabe der Ware.
Schadensersatz
Ansprüche auf Schadensersatz bestehen im gesetzlichen Umfang, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Regelungen zur Gewährleistung schließen zwingende Haftungsansprüche nicht aus.
Verjährung
Mängelansprüche bei neu gelieferten beweglichen Waren verjähren nach den gesetzlichen Regeln grundsätzlich in zwei Jahren ab Ablieferung. Gesetzliche Sonderregeln, Hemmungen, Neubeginne und längere Fristen bleiben unberührt.
Beweislast im ersten Jahr
Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein Zustand, der von den gesetzlichen Anforderungen an die Ware abweicht, wird nach den gesetzlichen Voraussetzungen vermutet, dass die Abweichung bereits bei Gefahrübergang vorlag, soweit diese Vermutung mit der Art der Ware oder des Mangels vereinbar ist.
Bestell- und Kaufnachweis
Zur Bearbeitung können Bestellnummer, Bestellbestätigung oder andere Angaben verwendet werden, mit denen der Kauf eindeutig zugeordnet werden kann. Fehlt ein einzelner Nachweis, kann die Zuordnung anhand anderer vorhandener Bestelldaten geprüft werden.